Garantiebedingungen

Garantiebedingungen – Stand: Juni 2024

Für alle von Sisgeo hergestellten Geräte gewährt der Hersteller seinen Kunden eine Garantie gegen Mängel, die im Herstellungsprozess auftreten, gemäß den in diesem Dokument aufgeführten Bedingungen.
Sisgeo stellt wissenschaftliche Instrumente her, deren unsachgemäße Verwendung potenziell gefährlich ist. Die Geräte dürfen nur von qualifiziertem Personal installiert und verwendet werden. Sisgeo garantiert, dass seine Produkte bei normalem Gebrauch und normaler Wartung für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Versanddatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Es gibt keine darüber hinausgehenden Garantien.
Die Garantie deckt nur die hier angegebenen Mängel ab und umfasst keine Mängel oder Schäden, die auf die Installation, unsachgemäßen Gebrauch oder normale Witterungseinflüsse an der Erdoberfläche zurückzuführen sind. Des Weiteren sind Mängel oder Schäden, die durch Unfälle, Feuer, höhere Gewalt, andere Ursachen oder Ereignisse verursacht werden und außerhalb der Kontrolle des Herstellers liegen, von der Garantie ausgeschlossen.

Die Garantie erlischt jedoch, wenn das/die Gerät(e) nachweislich manipuliert wurden oder nachweislich durch Vandalismus, übermäßige Korrosion, übermäßigen Strom, Hitze, Feuchtigkeit oder Vibration, unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Angaben, falsche Anwendung, Missbrauch oder andere Einsatzbedingungen, die außerhalb der Kontrolle von Sisgeo liegen, beschädigt wurde(en).
Die Garantie auf digitale Instrumente erlischt, wenn ein anderes Gerät als das von SISGEO empfohlene Auslesegerät (mit zugelassener App und Firmware) zur Änderung der Instrumentenparameter verwendet wurde.

Bei der Erstellung der Handbücher und/oder der Software wurden alle Vorkehrungen getroffen, um deren Richtigkeit zu gewährleisten. Sisgeo übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Auslassungen oder Fehler und schließt jegliche Haftung für Schäden oder Verluste aus, die sich aus der Verwendung der Produkte gemäß den im Handbuch oder in der Software enthaltenen Informationen ergeben.

Die Garantie erstreckt sich nicht auf bewegliche Teile, Sicherungen und Batterien. Von der Garantie ausgenommen sind Komponenten, die sich abnutzen oder durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt werden. Für von Sisgeo gelieferte, aber nicht von Sisgeo hergestellte Geräte wird eine Garantie gewährt, und sie werden gemäß den geltenden Bedingungen der jeweiligen Hersteller repariert.

Bitte richten Sie etwaige Garantieansprüche innerhalb der geltenden Fristen und innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen ab dem Datum, an dem die Ursache des Anspruchs entstanden ist oder entdeckt wurde, an Sisgeo.
Bitte schicken Sie defekte Geräte zur Analyse an das Labor von Sisgeo, um festzustellen, ob der Defekt durch einen Herstellungsprozess verursacht wurde.
Sisgeo hat zehn (10) Arbeitstage Zeit, nach Erhalt des defekten Geräts zu entscheiden, ob sie die Verantwortung für einen Material- oder Verarbeitungsfehler übernimmt und welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Um die Ware im Rahmen der Garantie zur Überprüfung zurückzusenden, muss der Kunde einen RMA-Code (Return Manufacturer Authorization) über die Webseite von Sisgeo beantragen. Dazu ist der Menüpunkt „Support“ oder „Assistance“ auszuwählen (https://support.sisgeo.com/hc/en-us/sections/360003054893-Request-a-new-RMA-Return-Manufacturer-Authorization). Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Rücksendung zu Ihren Lasten gehen.
Sisgeo stellt seinen Kunden einen Kundendienst zur Verfügung, der sie bei der Installation und Nutzung der Geräte unterstützt.
Die Garantie auf reparierte Waren erstreckt sich lediglich auf die bei der Reparatur ausgetauschten Teile und erlischt nach zwölf Monaten ab dem Versand der reparierten Ware. Sisgeo übernimmt keinerlei Haftung für Reparaturen oder Änderungen, die nicht von Sisgeo oder den von Sisgeo autorisierten Servicestellen durchgeführt wurden. Die Garantie ist zudem ungültig, sofern Reparaturen vom Kunden ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Sisgeo durchgeführt werden.

Die eingeschränkte Garantie sowie alle sich aus der Verletzung der Garantie oder aus anderen Ansprüchen ergebenden Ansprüche unterliegen den Gesetzen Italiens und werden entsprechend ausgelegt. Es besteht keine Bevollmächtigung anderer Personen als der Mitarbeiter von Sisgeo, Sisgeo ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Sisgeo an eine Vereinbarung oder Garantie jeglicher Art zu binden.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG:
ES WIRD DAVON AUSGEGANGEN UND VEREINBART, DASS DIE HAFTUNG DES HERSTELLERS, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER GEWÄHRLEISTUNG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG, DIE RÜCKERSTATTUNG DES VOM KÄUFER GEZAHLTEN KAUFPREISES FÜR DEN FEHLERHAFTEN ARTIKEL NICHT ÜBERSTEIGT UND DER LIEFERANT UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR BESONDERE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR IST. DER VOM KÄUFER BEZAHLTE KAUFPREIS FÜR DEN FEHLERHAFTEN ARTIKEL ÜBERSTEIGT NICHT DEN VEREINBARTEN BETRAG UND DER LIEFERANT IST UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR BESONDERE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR.

SISGEO ÜBERNIMMT IN KEINEM FALL DIE HAFTUNG FÜR PERSONEN- ODER SACHSCHÄDEN, DIE DURCH EINE FEHLFUNKTION SEINER GERÄTE VERURSACHT WERDEN. SISGEO ÜBERNIMMT KEINERLEI HAFTUNG FÜR SCHÄDEN ODER VERLUSTE AN ANDEREN GERÄTEN, DIE DEM KÄUFER DURCH DIE INSTALLATION ODER DEN GEBRAUCH DES PRODUKTS ENTSTEHEN. TS SIND UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE DIREKT, INDIREKT, ZUFÄLLIG, BESONDERS ODER ALS FOLGESCHÄDEN ENTSTANDEN SIND. DIE SISGEO IST NICHT VERPFLICHTET, DEN ANTRAGSTELLER FÜR SCHÄDEN ZU ENTSCHÄDIGEN, DIE DURCH DEN AUSBAU UND/ODER DIE NEUINSTALLATION DES GERÄTS ENTSTEHEN. AUSSTEHENDE ZAHLUNGSFORDERUNGEN BLEIBEN VON DIESER REGELUNG UNBERÜHRT.

WARTUNG DES MONITORINGSYSTEMS
Nach der Installation des Monitoringsystems empfiehlt Sisgeo dem Käufer dringend, einen Wartungsvertrag abzuschließen. Der Wartungsvertrag muss vom Kunden direkt mit Sisgeo, mit seinem autorisierten Service-Center oder dem offiziellen Sisgeo-Vertriebspartner in dem Land, in dem das Monitoringsystem installiert wurde, abgeschlossen werden.