Gewährleistungsbedingungen

GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN – Stand: Oktober 2022

Für alle von Sisgeo hergestellten Geräte gewährt der Hersteller seinen Kunden eine Garantie gegen Mängel, die während des Herstellungsprozesses auftreten, gemäß den in dieser Bescheinigung genannten Bedingungen.
Sisgeo manufactures scientific instruments whose misuse is potentially dangerous. The instruments are intended to be installed and used only by qualified personnel. Sisgeo warrants its products to be free of defects in material and in the working process, under normal use and service, for a period of 12 months from the date of shipment. There are no warranties except as stated herein.
Die Garantie deckt nur die hier angegebenen Mängel ab und umfasst keine Mängel oder Schäden, die auf die Installation, unsachgemäßen Gebrauch oder normale Witterungseinflüsse auf der Oberfläche zurückzuführen sind, oder Mängel oder Schäden, die durch Unfälle, Feuer oder andere Unfälle oder höhere Gewalt oder andere Ursachen oder Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Herstellers verursacht wurden.

Die Garantie erlischt jedoch, wenn das/die Gerät(e) nachweislich manipuliert wurden oder nachweislich durch Vandalismus, übermäßige Korrosion oder Stromstärke, Hitze, Feuchtigkeit oder Vibration, unsachgemäßen Gebrauch, falsche Spezifikation, falsche Anwendung, Missbrauch oder andere Betriebsbedingungen außerhalb der Kontrolle von Sisgeo beschädigt wurden.

Bei der Erstellung der Handbücher und/oder der Software wurden alle Vorkehrungen für die Genauigkeit getroffen. Sisgeo übernimmt jedoch weder die Verantwortung für eventuelle Auslassungen oder Fehler noch die Haftung für Schäden oder Verluste, die sich aus der Verwendung der Produkte gemäß den im Handbuch oder in der Software enthaltenen Informationen ergeben.

Die Garantie gilt nicht für bewegliche Mechanismen, Sicherungen und Batterien. Komponenten, die sich abnutzen oder durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt werden, unterliegen nicht der Garantie. Für von Sisgeo gelieferte, aber nicht von Sisgeo hergestellte Geräte wird eine Garantie gewährt, und sie werden gemäß den aktuellen Bedingungen der jeweiligen Hersteller repariert.

Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb der geltenden Gewährleistungsfrist und innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Auftreten oder Entdeckung der Ursache des Anspruchs bei Sisgeo eingegangen sein.
Defekte Geräte müssen zur Analyse an das Sisgeo-Labor geschickt werden, um festzustellen, ob der Fehler durch einen Herstellungsprozess verursacht wurde.
Sisgeo verfügt über eine Frist von zehn (10) Arbeitstagen nach Erhalt des mangelhaften Geräts, um zu entscheiden, ob es die Verantwortung für einen Material- oder Verarbeitungsfehler übernimmt und welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Für die Rücksendung von Waren, die unter die Garantie fallen, muss der Kunde einen RMA-Code (Retun Manufacturer Authorization) über die Website von Sisgeo – Menü „Assistance“ (https://support.sisgeo.com/hc/en-us/sections/360003054893-Request-a-new-RMA-Return-Manufacturer-Authorization-) – beantragen. In jedem Fall gehen die Kosten für die Rücksendung zu Lasten des Kunden.
Sisgeo bietet einen Kundendienst an, der unsere Kunden bei der Installation, Überwachung und Nutzung der Geräte unterstützt.
Die Garantie auf die reparierte Ware erstreckt sich nur auf die bei der Reparatur ausgetauschten Teile und endet nach 12 Monaten ab dem Versand der reparierten Ware. Sisgeo übernimmt in keinem Fall die Haftung für Reparaturen oder Änderungen, die nicht von Sisgeo oder seinen autorisierten Servicestellen durchgeführt wurden. Jegliche Reparaturen, die vom Kunden ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Sisgeo durchgeführt werden, machen diese eingeschränkte Garantie ungültig.

Diese eingeschränkte Garantie und alle Ansprüche, die sich aus der Verletzung der Garantie oder aus anderen Ansprüchen ergeben, unterliegen den Gesetzen des Staates Italien und werden entsprechend ausgelegt. Keine anderen Personen als die Mitarbeiter von Sisgeo haben die ausdrückliche oder stillschweigende Befugnis, Sisgeo ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Sisgeo an eine Vereinbarung oder Garantie jeglicher Art zu binden.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG:
ES GILT ALS VEREINBART, DASS DIE HAFTUNG DES HERSTELLERS, SEI ES AUS VERTRAG, AUS UNERLAUBTER GEWÄHRLEISTUNG, AUS FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG, DIE RÜCKERSTATTUNG DES VOM KÄUFER GEZAHLTEN KAUFPREISES FÜR DEN FEHLERHAFTEN ARTIKEL NICHT ÜBERSTEIGT UND DER VERKÄUFER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR BESONDERE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN HAFTET.

SISGEO ÜBERNIMMT IN KEINEM FALL DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AN PERSONEN ODER SACHEN, DIE DURCH DAS SCHLECHTE FUNKTIONIEREN SEINER GERÄTE VERURSACHT WERDEN. SISGEO HAFTET NICHT FÜR SCHÄDEN ODER VERLUSTE AN ANDEREN GERÄTEN, OB DIREKT, INDIREKT, ZUFÄLLIG, SPEZIELL ODER ALS FOLGE, DIE DEM KÄUFER DURCH DIE INSTALLATION ODER DEN GEBRAUCH DES PRODUKTS ENTSTEHEN KÖNNEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ERSTATTET SISGEO DEM ANTRAGSTELLER DEN VERLUST, DER DURCH DEN AUSBAU UND/ODER DIE NEUINSTALLATION DER GERÄTE ENTSTEHT.

DER KUNDE HAT KEINEN ANSPRUCH AUF RÜCKERSTATTUNG UND DIE ZAHLUNG WIRD NICHT EINGESTELLT.

ÜBERWACHUNG DER NETZWARTUNG
Nach der Installation des Überwachungssystems empfiehlt Sisgeo dem Käufer dringend, einen Wartungsvertrag abzuschließen. Der Wartungsvertrag muss vom Kunden direkt mit Sisgeo, mit dessen autorisiertem Servicezentrum oder mit dem offiziellen Vertriebspartner von Sisgeo in dem Land, in dem das Überwachungsnetz installiert wurde, abgeschlossen werden.